Von Hubert Brand
Seit Januar 2020 beherbergt das Heilig Geist-Krankenhaus auch die Notdienst-Praxis der Kassenärztlichen Vereinigung, die vorher in Chorweiler ansässig war. Der Bereich „Notaufnahme“ wurde nun modernisiert.
Der Bereich umfasst die Notdienst-Praxis und das Zentrum für Notfallmedizin (ZfN), daran angegliedert ist die Unfallchirurgie.
Wer das Krankenhaus fußläufig betritt, kann zur Rechten im Eingangsbereich am Automaten eine Wartemarke „Notaufnahme“ ziehen und sich in der Abteilung in den Wartebereich setzen.
Hier werden alle Patienten einer Ersteinschätzung und je nach Fallschwere (Triage) einer Wartezeit zugeordnet (von bis zu maximal 120 Minuten). Patienten, die eine sofortige Behandlung benötigen, werden dem ZfN übergeben. Die anderen müssen zunächst in den freundlich gestalteten Wartebereichen Platz nehmen. Für diese Ersteinschätzung inklusive der administrativen Aufgaben sind zehn Minuten veranschlagt.
Zu jeder Wartemarke bleibt das Personal auch ständig darüber informiert, wie lange der Patient schon wartet.
Der Hausarzt dient bei den meisten gesundheitlichen Problemen als erster Ansprechpartner für alle Altersgruppen und war ursprünglich rund um die Uhr verfügbar. Um die Belastung des einzelnen Arztes zu reduzieren, hat die Kassenärztliche Vereinigung, ein Netz von Notdienstpraxen aufgebaut, damit Patienten auch außerhalb der Sprechzeiten einen Ansprechpartner haben.
Leider hat sich bei Hilfesuchenden die Praxis eingebürgert, nicht diese Praxis aufzusuchen, sondern die Notfallambulanz der Krankenhäuser, was führte dazu, dass die Zeit für echte Notfälle fehlte und es zu lebensbedrohlichen Situationen kam.
Diese Berichte über überfüllte Notaufnahme-Abteilungen in Krankenhäusern sorgten dafür, dass der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bewogen wurde, die Bundesgesetzgebung zu ändern. So sollen künftig die Notdienstpraxen der Kassenärzte den Krankenhäusern angegliedert werden und mit diesen kooperieren, so dass es nur einen Empfang gibt und ausschließlich die reinen Notfälle der Notaufnahme des Krankenhauses zugeleitet werden. Das Modell nennt sich Portalpraxis. Nicht überall wurde die Vorgabe so perfekt umgesetzt wie in Longerich.
Trotzdem ist aber anzuraten, nicht direkt das Krankenhaus anzusteuern, sondern vielmehr sollte die jederzeit auch landesweit erreichbare Service-Nummer 11 6 11 7 angerufen werden. Dazu sollten folgende Informationen bereitgehalten werden: Name und Vorname, Geburtsdatum und Alter, Ort, Postleitzahl, Straße, Hausnummer und Etage, Telefonnummer (für möglichen Rückruf), möglichst genaue Angaben zum Gesundheitszustand sowie Zettel und Stift. Die ärztliche Bereitschaft sagt dem Anrufenden dann, was zu tun ist.
Nachtrag vom 3. März 2026:
Karl-Josef Laumann, NRW-Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS), hatte 2024 einen Prozess zur Versorgung der Zukunft gestartet. Am 3. März 2026 wurde den Medien in Düsseldorf ein Programm vorgestellt, dass fünfzehn konkrete Maßnahmen für eine Reform der Strukturen enthält. Dazu müsse allerdings die Bundesgesetzgebung wie schon bei der Krankenhausreform angepasst werden, so Laumann.
Wie schon bei der Notfallversorgung spielt die 116 117 eine große Rolle. Außerdem soll eine primäre Anlaufstelle geschaffen werden, um so die personellen und finanziellen Ressourcen zu nutzen.
Der 116117-Service per Anruf oder Web wie auch Primärversorgungspraxen sollen den Patientenfluss steuern. Jeder Patient wird zunächst einer Ersteinschätzung unterzogen, um so die für ihn beste Behandlung zu finden.
Die Regel soll unter anderem sein, dass Fachärzte nur noch mit einer qualifizierten Überweisung aufzusuchen sind (einige Fachrichtungen und Vorsorgeuntersuchungen bleiben außen vor) und dass chronisch Kranke nicht mehr einmal im Quartal zum Arzt gehen müssen, sondern dass Rezepte und Überweisungen längerfristig gelten sollen. Laumann schlägt einen Zeitraum von mindestens einem Jahr vor.
Der Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Dr. Frank Bergmann, sieht im bestehenden System zu viele Kundenkontakte bei den Fachärzten mit banalen Fällen, die auch eine Hausarztpraxis versorgen könnte. Das bestätigte auch die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, Anke Richter-Scheer, aus ihrer täglichen Arbeit in der Praxis.
Laumann wünscht sich neben dem teureren RTW auch einen RTW light, um die Kosten im Rettungsdienst zu reduzieren.