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Stadt Köln sucht Flächen und Gebäude für die Gymnasien

Aufruf der Stadtverwaltung an Eigentümer*innen und Makler*innen

Die Stadt Köln nutzt jede Möglichkeit, um dem stetig steigenden Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen gerecht zu werden. Nun sucht die Stadtverwaltung Köln im Umfeld des Hinerich-Mann-Gymnasiums un des Pescher Gymnasiums Grundstücke oder Gebäude, die für eine schulische Nutzung hergerichtet werden können. Die freien Grundstücke oder Gebäude zur Nachverdichtung müssen im Umkreis von 500 Metern dieser Gymnasien liegen.

Dazu hat die Stadt Köln eine Suche im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ruft zudem alle Kölner Makler*innen auf, ihre Portfolios auf entsprechende Angebote zu überprüfen. Eigentümer*innen sowie Mieter*innen/Pächter*innen, die in den nachfolgend beschriebenen Bereichen über anzumietende Gebäude oder Flächen verfügen und grundsätzlich bereit sind, diese zu vermieten, zu verkaufen oder zu verpachten, werden gebeten, diese zu melden. Die Flächen/Gebäude sollten sich maximal fünf Minuten (500 Meter) Fußweg entfernt von den nachfolgend genannten Schulen befinden, da die Schüler*innen in der Lage sein müssen, in der Pause die Räumlichkeiten zu erreichen.

Angebote können per E-Mail gesendet werden. Darin sollte die genaue Adresse des potenziellen Objektes enthalten sein sowie dargestellt werden, ob es sich um unbebaute Flächen oder Gebäude handelt. Sollte ein Exposé existieren, kann dieses gern mit eingereicht werden, ebenso Bilder, Lagepläne oder ähnliches, welches für eine erste Bewertung im Hinblick auf die Tauglichkeit der Fläche von Relevanz sein könnte. Die Stadt Köln prüft nach Eingang, ob die Fläche in Betracht kommt. Ist dies der Fall, nimmt die Stadtverwaltung Kontakt zu den Anbietenden auf. Werden zu einem Schulstandort mehrere Flächen benannt, behält sich die Stadt Köln vor, bei der Auswahl objektive Kriterien wie die Nähe zum Schulgrundstück, Größe und Zustand anzulegen. Ein Anspruch auf den Abschluss von Verträgen besteht nicht. Die Abfrage ist unverbindlich und begründet als solche keine gegenseitigen Rechte und Pflichten.

Quelle: Stadt Köln

08. Mai 2024
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