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Illegale Veröffentlichung in Gruppen eines Instant-Messaging-Dienst

Aktuell wird in diversen Gruppen eines Instant-Messaging-Dienstes das Bild eines Mannes geteilt, der in den Stadtteilen Esch, Lindweiler und Bilderstöckchen Kinder
ansprechen soll. Die Verbreitung des Fotos durch Teilen des Beitrages ist rechtlich unzulässig und kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

Die Polizei hat den Mann bereits am 18. August 2022 ermittelt und Gespräche mit ihm und in der Folge auch mit besorgten Eltern, Lehrern, Schulleitungen sowie der
Jugendeinrichtung "Lucky´s Haus" geführt. Der Polizei liegen keine Erkenntnisse vor, die eine durch die Veröffentlichung suggerierte Gefährdung von Kindern
rechtfertigen.

Quelle: Polizei Köln (de/cr)

09. Mai 2024
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