Nachrichten und Termine für und aus dem Stadtbezirk Köln-Chorweiler

Nutzungszeit von Grabstätten

Nutzungszeit von Grabstätten muss rechtzeitig vor Ablauf beantragt werden

Die Nutzungszeit an Grabstätten ohne Pflegeverpflichtung auf den Kölner Friedhöfen Chorweiler und Worringen, in denen in der Zeit vom 1. Oktober 2010 bis 31. Dezember 2010 bestattet worden ist, endet nun nach der Ruhezeit von zwölf Jahren.

Das Nutzungsrecht kann auf Antrag um ein bis zwölf Jahre verlängert werden. Der Verlängerungsantrag muss innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei der Friedhofsverwaltung eingereicht werden. Sollte bereits eine Verlängerung beantragt worden sein, lässt sich die Ablaufzeit der Urkunde entnehmen. Die aktuelle Jahresgebühr beträgt 147,08 Euro.

Nutzungszeit von Grabstätten läuft nach 20 Jahren ab

Die Nutzungszeit an Urnengrabstätten ohne Pflegeverpflichtung auf dem Friedhof Chorweiler, in denen in der Zeit vom 1. Oktober 2002 bis 31. Dezember 2002 bestattet worden ist, endet nun nach der Ruhezeit von 20 Jahren. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden.

Zur Beantwortung eventueller Fragen und zum Einholen einer Abräumgenehmigung steht die Friedhofsverwaltung telefonisch unter 0221/221-28712 zur Verfügung.

Quelle: Stadt Köln

09. Mai 2024
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