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Zehn Kandidat*innen treten im Wahlkreis zur Landtagswahl 2022 an

Wahlausschuss der Stadt Köln lässt Wahlvorschläge zu

Der Kreiswahlausschuss der Stadt Köln hat im Ergebnis festgestellt, dass folgende Kreiswahlvorschläge die Zulassungskriterien erfüllen und hat diese zur Landtagswahl in den Wahlkreisen 13 bis 19 zugelassen.

Im Wahlkreis 16, Köln IV stehen folgende Direktkandidat*innen zur Wahl:

  1. Thomas-Josef Welter; Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
  2. Lena Teschlade; Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  3. Yvonne Gebauer; Freie Demokratische Partei (FDP)
  4. Sven Tritschler; Alternative für Deutschland (AfD)
  5. Friederike Scholz; BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
  6. Daniel Schwerd; DIE LINKE (DIE LINKE)
  7. Janine Anika Krüger; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
  8. Georg Wördenweber; Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)
  9. Nadia Boemer-Boutiti; Team Todenhöfer - Die Gerechtigkeitspartei (Team Todenhöfer)
  10. Laura Claire Loscheider; Volt Deutschland (Volt)

Hinweis:
Die spätere Reihenfolge auf den Stimmzetteln bestimmt sich unter anderem nach den vom Landeswahlausschuss zugelassenen Landeslisten der Parteien und kann daher von der vorstehenden Nummerierung abweichen.

Zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 hat jede*r Wähler*in zwei Stimmen: Mit der Erststimme werden die Wahlkreisabgeordneten „direkt“ gewählt. Sie wird auf der linken (schwarzen) Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit der Zweitstimme, die auf der rechten (blauen) Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei. Die Zulassung der Landeslisten erfolgt am Dienstag, 29. April 2022, durch den Landeswahlausschuss. Die zugelassenen Landeslisten können den Veröffentlichungen des Landeswahlleiters entnommen werden.
 
Für die in den Wahlkreisen 13 bis 19, Köln I bis Köln VII mit der Erststimme „direkt“ zu wählenden Wahlkreisabgeordneten konnten bis 17. März 2022 Wahlvorschläge bei der Wahlleiterin der Stadt Köln eingereicht werden, die von dieser nach den Vorschriften des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung geprüft worden sind. Über die Zulassung dieser Kreiswahlvorschläge entschied der Kreiswahlausschuss der Stadt Köln.
 
Quelle: Stadt Köln

09. Mai 2024
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