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Haus Fühlingen nicht mehr Denkmal

Die Stadt Köln wird das Objekt aus der Denkmalliste nach § 3 DSchG NRW löschen

Die Verwaltung wurde gebeten, der Politik in den nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) und des Ausschusses Kunst und Kultur im Nachgang den aktuellen Sachstand des Fachgespräches Haus Fühlingen mitzuteilen.Auf Grund des ruinösen Zustandes des Gebäudes fand im Jahr 2020 eine denkmalfachliche Begehung des Areals statt.

Zwischenzeitlich hat die Eigentümerin, die Dolphin Trust GmbH (Eigentümerin seit 2013), deren illegale Geschäftsabwicklung durch die Medien aufgedeckt wurde, Insolvenz angemeldet. Nach Auffassung des Amtes für Denkmalschutz und Denkmal-pflege der Stadt Köln hat diese Untersuchung ergeben, dass keine Denkmaleigenschaft im Sinne des § 2 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) erkennbar ist.

Die Voraussetzungskriterien für eine Eintragung in die Denkmalliste liegen nicht mehr vor. Weder hinreichende Bedeutung noch hinreichende Gründe für die Erhaltung und Nutzung im Sinne des DSchG NRW sind gegeben. Die bereits zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung stark vorhandene und heute noch weiter fortgeschrittene Reduzierung der ursprünglichen Bausubstanzder ehemaligen Hofanlage, ist nicht ausreichend aussagekräftig und deshalb nicht als denk-malbegründend einzustufen.In 2022, zuletzt am 30.08.2022 hat zudem ein Austausch mit der Insolvenzverwaltung der bisherigen Eigentümerin stattgefunden, um Möglichkeiten zu erörtern, den Denkmalschutz aufrecht zu erhalten.

In diesen Gesprächen konnte kein gemeinsamer Konsens gefunden werden.Zwischenzeitlich ist der fachliche Diskurs über den Denkmalwert des „Haus Fühlingen“ zwischen dem Kölner Denkmalamt und dem begleitenden Fachamt des Landschaftsverbandes (LVR) abgeschlossen. Die Stadt Köln wird das Objekt aus der Denkmalliste nach § 3 DSchG NRW löschen.

Das Verfahren hierzu ist eingeleitet worden.

Quelle: Stadt Köln

01. Mai 2024
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