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Planungsschritte im städtebaulichen Großprojekt Köln-Kreuzfeld im Jahr 2023

Die Stadtverwaltung informiert die politischen Grmien über die nächsten Planungsschritte:

„Nach erfolgreichem Abschluss der Integrierten Planung im Sommer 2023 geht die Entwicklung des neuen Stadtteils Köln-Kreuzfeld in eine neue Planungsphase über – hierbei soll an die erfolgreichen Beteiligungsmöglichkeiten aus vorangegangenen Planungsschritten angeknüpft werden: Ein Kommunikationskonzept und begleitende Öffentlichkeitsarbeit sollen ausgeschrieben werden. Die Produkte der Integrierten Planung bilden die Vorlage und Basis für die folgende Bauleitplanung. Die Bauleitplanung hat das Ziel, Baurecht im Sinne des städtebaulichen Masterplans zu schaffen.

Neben einer Änderung des Flächennutzungsplans werden der Größe und Komplexität des Projektes entsprechend mehrere Bebauungsplanverfahren für Kreuzfeld erforderlich. Damit diese zielführend durchgeführt werden können, ist als vorbereitender Einstieg die technische und funktionale Konkretisierung und Überprüfung des städtebaulichen Masterplans unumgänglich. Der sogenannte Technische Masterplan liefert detaillierte Antworten insbesondere zu den Themen Energieversorgung und Versorgungsleitungen, Regenwassermanagement, Abwasserentsorgung und Kanalplanung, natur- und artenschutzrechtlicher Eingriff und Ausgleich, mikroskalige Klimasimulation, Lärm (entwurfsangepasste schalltechnische Untersuchung) sowie der (verkehrlichen) Erschließungsplanung.

Im Anschluss an die dargestellten Planungsphasen wird die bauliche Realisierung des neuen Stadtteils möglich. Erste Überlegungen zur baulichen Umsetzung werden bereits parallel zur Planung gegenwärtig konkretisiert. Ein Grundsatzbeschluss zum Umsetzungsmodell, wie beispielsweise die Umsetzung durch eine neue städtische Gesellschaft, wird dazu vorbereitet.“

Daraus ergeben sich die anstehenden Beschlussvorlagen im Jahr 2023:

  • Bedarfsfeststellungsbeschluss Kommunikationskonzept (Q1/2023)
  • Grundsatzbeschluss zum Umsetzungsmodell, wie beispielsweise Umsetzung durch eine neue städtische Gesellschaft (Q1/2023)
  • Bedarfsfeststellungsbeschluss Technischer Masterplan und Bauleitplanung (Q2/2023)
  • Verfahrensleitender Beschluss der Integrierten Planung (Q3/2023)
  • Gründungsbeschluss einer neuen städtische Gesellschaft (Q3/2023)

Quelle: Stadt Köln

01. Mai 2024
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