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Grünes Wohnquartier mit Kita in Roggendorf/Thenhoven

Rat beschließt Bebauungsplan für Wohnquartier mit 370 Wohneinheiten / BV-Einwände in den StEA abgeschoben

In Köln-Roggendorf/Thenhoven wird ein neues, grünes Wohnquartier mit rund 370 Wohneinheiten, Kita und Spielplatz entstehen. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 26. Oktober 2023, den Bebauungsplan für das Plangebiet „Südlich Baptiststraße in Köln-Roggendorf/Thenhoven“ beschlossen.

Das rund elf Hektar große Gebiet liegt am südöstlichen Rand des Stadtteils Köln-Roggendorf/Thenhoven im Stadtbezirk Chorweiler. In Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt haben zwei Investorinnen – die Deutsche Reihenhaus AG in Zusammenarbeit mit der GAG Immobilien AG – ein städtebauliches Planungskonzept für das Quartier erarbeitet. Daran beteiligt waren sechs Arbeitsgemeinschaften aus Architektur- und Landschaftsarchitekturbüros. Auf Grundlage des prämierten Entwurfs wurde der Bebauungsplan entworfen, in den auch Hinweise der Öffentlichkeit aus frühzeitiger Beteiligung eingeflossen sind.

Das gemischte Viertel wird aus Doppel- und Reihenhäusern sowie mehrstöckigen Wohnhäusern bestehen. Öffentlich geförderte Wohnflächen machen etwa 45 Prozent im Plangebiet aus. Außerdem geplant sind eine viergruppige Kindertageseinrichtung, eine Wohngruppe, ein öffentlicher Kinderspielplatz sowie Grünflächen. Das Landschaftsschutzgebiet L2 im Süden wird weiterhin geschützt und als Ausgleichsfläche gesichert.

Hintergrund zum Bebauungsplanverfahren

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln hatte in seiner Sitzung am 17. Mai 2018 die Aufstellung eines Bebauungsplans mit dem Arbeitstitel "Südlich Baptiststraße in Köln-Roggendorf/Thenhoven" beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für das Verfahren erfolgte vom 27. August bis 10. September 2020. Am 28. April 2021 fand ergänzend eine digitale Bürgerinformationsveranstaltung statt.

Auf Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes und der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, beauftragte der Stadtentwicklungsausschuss am 17. Juni 2021 die Verwaltung, einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Daraufhin hat die Stadt Köln vom 15. September bis zum 17. Oktober 2022 eine Beteiligung der Öffentlichkeit, die sogenannte Offenlage, durchgeführt. Während der Auslegungsfrist konnten die Bürger*innen Stellungnahmen abgeben. Im Anschluss an die Offenlage wurde die Planung geändert. Da mit der Änderung die Grundzüge der Planung berührt waren, wurde eine erneute Offenlage des Bebauungsplans durchgeführt. Auch während der erneuten Offenlage konnten Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfes vorgebracht werden. Der Rat hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 26. Oktober 2023, über die vorgebrachten Stellungnahmen entschieden und den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans gefasst.

Quelle: Stadt Köln


Redaktionelle Ergänzung:

Die ergänzten Punkte aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler – hauptsächlich zum Verkehr – wurden nicht mitbeschlossen, sondern in den Stadtentwicklungsausschuss verwiesen, aber auch nur, weil die SPD-Fraktion drohte gegen die Vorlage zu stimmen. Zuvor hatte der Baudezernent Markus Greitemann mitgeteilt, das dem Beschluss der BV 6 nicht Folge geleistet werden kann.

29. April 2024
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