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Sind aller guten Dinge drei?

Rat berät erneut über Gründung von KLAR GmbH

Von Hubert Brand

„Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 10. Februar 2022 die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Vertragswerke zur Beteiligung an der KLAR GmbH final mit den Kooperationspartnern auszuarbeiten und diese dem Rat vorzulegen, um auf dieser Basis den Beitritt zur KLAR GmbH final beschließen zu können. Die Stadt Bonn wird mit einem Anteil von 15,49 Prozent unmittelbarer Gesellschafter der KLAR GmbH, die Stadtwerke Bonn erhalten eine stille Beteiligung in Höhe von sieben Prozent“, so eine Pressemitteilung der Stadt Bonn am 15. Februar 2022.

Aus diesem Grund legt die Verwaltung dem Kölner Rat erneut eine Beschlussvorlage zur Gründung und Beteiligung an der „KLAR GmbH“ (Klärschlammverwertung am Rhein GmbH) vor – diesmal unter Einbeziehung der Stadtwerke Bonn GmbH.

In der Mai-Sitzung letzten Jahres hatte der Stadtrat der Gründung einstimmig bei Enthaltungen der Fraktionen „Die Linke“ und AfD zugestimmt. Es fehlten coronabedingt die Ratsmitglieder Ira Sommer und Thomas Welter aus dem Stadtbezirk Chorweiler, die daher keine Stimme abgaben.

In der neuen Beschlussvorlage für die Mai-Sitzung fehlt der Unterpunkt 5 zur LKW-Führung des letztjährigen Beschlusses.

„Insgesamt finde ich diese neue Beschlussvorlage sehr enttäuschend, denn sie nimmt auf die hier vor Ort laufende Diskussion überhaupt keine Rücksicht.

Darüber hinaus werden damit eine Entsorgungsmöglichkeit und Belastungen für Merkenich auf sehr lange Zeit festgeschrieben. Denn in Anlage drei (red. Eckpunktepapier) steht, dass eine 60-jährige Laufzeit der Anlage angestrebt wird“, so bewertet das Vorstandsmitglied des Bürgervereins Merkenich, Bruno Klais, die Beschlussvorlage.

Ratsherr Thomas Welter sieht den Kölner Norden erneut übergangen und will gegen die Beschlussvorlage stimmen.

Dies ist jetzt bereits die dritte Gründung einer Gesellschaft zur Klärschlammverbrennung. Anfangs gab es die Klärschlammkooperation Rheinland (KKR), bestehend aus dem Eifel-Rur-Verband, dem Erftverband, den Stadtentwässerungsbetrieben Köln StEB, dem Niersverband, einigen Umlandgemeinden und der Stadt Bonn. Diese Zusammensetzung wurde einvernehmlich wegen eines fehlenden Standortes aufgelöst.

08. Mai 2024
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