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Zwei neue Badestellen im Kölner Norden

Rat entschärft das Musikverbot aus der Verwaltungsvorlage

Von Hubert Brand

Zwei neue Badestellen in der Erholungs- und Sportanlage Fühlinger See können nach Veröffentlichung der neuen Satzung im Amtsblatt genutzt werden.

Darüber freute sich Ralf Klemm (Bündnis 90 / Die Grünen) und lobte die Verwaltung in der Sitzung des Rates der Stadt Köln am 16. Mai 2024, dass die Satzungsneufassung so schnell umgesetzt werden konnte.

Kritisiert wurde allerdings von den Ratsmitgliedern die Formulierung zum Musikverbot. Darin „wiehert der Amtsschimmel“, so Ralph Sterck (FDP).  Klemm lobte die Änderung der Bezirksvertretung (BV) Chorweiler des § 2 Abs. 4 als einen sehr klugen Vorschlag. Jede/r habe das Recht auf Ruhe und Erholung.

Sterck wies aber darauf hin, dass die BV noch eine Stelle übersehen habe. So wurde der § 14 Abs. 1 (22) im Sinne der BV korrigiert. Das Ratsvotum war in der so geänderten Fassung einstimmig.

Es sei eine prima Nachricht für Köln, betonte Franz Philippi (SPD): „Wir haben etwas mehr Schwimm- und Badefläche.“ Der SPD-Ratsherr erklärte, der Verwaltung sei der Spagat zwischen der Sicherheit und mehr Wasserfläche angesichts zweier tödlicher Badeunfälle in 2021 gelungen. Im September 2023 sei die Einrichtung der Badestellen im Rat beschlossen worden, so Philippi, und nun liege die notwendige Änderung der Nutzungssatzung zur Beschlussfassung vor.

Klemm appellierte in seiner Rede zudem an die Nutzer*innen, respektvoll mit der Anlage und den Nachbar*innen umzugehen.

Die Badestellen befinden sich an den Seen 1 und 7. Sie sind unbeaufsichtigt. Hier kann im Gegensatz zum bewirtschafteten Naturbad am Stallagsbergweg kostenfrei geschwommen werden.

Die Stadt Köln informiert zu den Badestellen wie folgt: „Bojenketten kennzeichnen den zulässigen Badebereich im Wasser, die Einstiege am Ufer sind durch Schilder gekennzeichnet.“

Des Weiteren sei unmittelbar neben den beiden Badestellen jeweils eine Notrufsäule installiert worden. Mit ihnen könnten bei Notfällen Rettungskräfte alarmiert werden, so die Mitteilung.

Für die Aufhebung des Badeverbotes hatten sich viele Personen aus der Zivilgesellschaft eingesetzt, denen Klemm genauso dankte wie die Kolleg*innen aus dem Sportausschuss.

Laut Stadt Köln werden die Säulen während der Badesaison, die vom 1. Mai bis 30. September dauert, regelmäßig gewartet. Für die Einrichtung der beiden Badestellen würden laut der Stadt jährlich 28.000 Euro aufgewendet.

Bereits Mitte der 1990er-Jahre gab es den Wunsch der Bezirksvertretung Chorweiler, die Erholungsanlage aus dem Landschaftsplan der Stadt Köln zu entnehmen. Der Rat lehnte das Ansinnen ebenso wie die Errichtung eines Golfplatzes dort in der Sitzung vom 19. März 1996 einstimmig ab.

27. Juli 2024
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