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Angebote für Neuanschaffung?

OB Richrath fordert Gesellschafter-Versammlung

Von Hubert Brand

Auch wenn die Stadt Leverkusen per Pressemitteilung (PM) verlautbaren ließ, dass Oberbürgermeister Uwe Richrath eine Gesellschafter-Versammlung der Rheinfähre Köln-Langel/Hitdorf GmbH einfordert, ist eine Wiederaufnahme des Fährbetriebs nicht in Sicht und die Vorgänge bleiben weiterhin intransparent. So steht in der PM, dass der OB ‚erneut’ die Forderung stelle und es gibt keine Informationen darüber, wie häufig die Forderung bisher gestellt wurde. Unklar ist auch die Formulierung: „... aktuellen Entwicklungen i. S. Rheinfähre, die von großer Tragweite für die Rheinfähre und die Interessen der Städte Leverkusen und Köln sind.“

In der PM ist auch von einem zweiten Angebot die Rede, doch bereits in der Ratssitzung am 19. Februar 2024 lagen zwei Angebote vor. Gibt es ein drittes Angebot?

Die Gesellschaft habe bereits im Dezember 2023 ein Angebot zur Fähre „St. Michael“ eingeholt, so berichtete der damalige Geschäftsführer Norbert DiRaimondo in der Leverkusener Ratssitzung. Und die CDU hatte ein Angebot zum selben Schiff in die Ratssitzung eingebracht. Das Angebot, das die Gesellschaft erhielt, war kostengünstiger.

DiRaimondo wies in jener Ratssitzung auch darauf hin, dass ein Angebot für einen Wartungsvertrag für das neue Schiff eingeholt worden sei.

Auf Kölner Seite gibt es durch den Beschluss des Verkehrsausschusses die Empfehlung zur Wiederaufnahme des Fährbetriebs. Die Stadt Köln hat keinen direkten Einfluss auf den Fährbetrieb.

1999 wurde die Beteiligung an der Fährgesellschaft an die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) übertragen. Der Fährbetrieb wurde in die Satzung als Aufgabe unter § 3 aufgenommen: „Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb [...] und der Rheinfähre Köln-Langel/Hitdorf ...“.

In der Leverkusener Ratssitzung informierte der CDU-Ratsfraktionsvorsitzende Stefan Hebbel darüber, dass es eine Spende gebe, um die Investition zum Ankauf zu stemmen.

Die aktuellen PM der Stadt enthält keine Information darüber, ob auch für die Neuanschaffung einer Autofähre mit alternativem Antrieb Angebote eingeholt wurden, wie es die Beschlüsse in Köln und Leverkusen vorsehen.

27. Juli 2024
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